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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausfall einer Fahrt in Verantwortung des Auftragnehmers

Rikscha-Oldenburg ist ein Einmannbetrieb. Fahrtausfälle aus gesundheitlichen Gründen sind nicht kompensierbar. Selbiges gilt auch für einen technisch bedingten Ausfall der Rikscha. Ersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Ausfall einer Fahrt in Verantwortung des Auftraggebers

Bei Stornierung eines Auftrags ein bis zwei Tage vorher werden 60% der zu erwartenden Fahrtkosten berechnet. Bei Stornierung am Tage der geplanten Fahrt werden alle veranschlagten Kosten zu 100% berechnet.

Witterungsbedingter Ausfall einer Fahrt

Ein witterungsbedingter Ausfall ist selten vorhersehbar. In den Tagen vor dem Termin wird der Auftragnehmer bei vorhersehbarem Schietwetter das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abstimmen. Als Basis für eine Wettereinschätzung werden die üblichen Wetterdienste konsultiert. Schietwetter, das für einen Fahrtausfall sorgt: Starker Wind (ab ca 25 km/h), Hagel, Starkregen und durchgehende Straßenglätte durch Schnee oder Eis. Witterungsbedingter Ausfall führt nicht zu Ersatzansprüchen.

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